Versand Beitragsbescheinigung 2024 / Bescheinigung der Versorgungsbezüge 2024
Der Versand der Beitragsbescheinigungen für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG und der Bescheinigung der Versorgungsbezüge 2024 gemäß § 22 Buchst. a) EStG erfolgt Mitte März 2025.
Beitragsbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Beiträge zum Versorgungswerk aus angestellter Tätigkeit durch die elektronische Arbeitgebermeldung an das Finanzamt erfolgt (Gesetzliche Grundlage der Meldungen ist § 28a) Abs. 2 und 2a) SGB IV.). Insoweit dienen unsere Bescheinigungen nur Ihrer Information. Bitte verwenden Sie als Beitragsnachweis Ihre Lohnsteuerbescheinigung.
Selbständigen Mitgliedern dient die Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.
Bescheinigung der geleisteten Versorgungsbezüge
Nach § 22a Abs.1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) haben die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, als mitteilungspflichtige Stellen bis zum 1. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem eine Leibrente oder andere Leistung einem Leistungsempfänger zugeflossen ist, der Deutschen Rentenversicherung Bund - ZfA (zentrale Stelle im Sinne von § 81 EStG) die Daten hierzu zu übermitteln (Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a) Abs. 1 S. 1 Nr. 1bis 6 EStG). Insofern dient unsere Bescheinigung Ihrer Information.