Mit freiwilligen Beiträgen an Ihr Versorgungswerk können Sie frühzeitig Ihre Altersversorgung erhöhen – ganz einfach und individuell. Ihre freiwilligen Beiträge erhöhen, wie auch Ihre Pflichtbeiträge, zusätzlich Ihren Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz.
Auch steuerlich sind freiwillige Beiträge interessant. Seit 2023 sind Beiträge (einschließlich freiwilliger Beiträge) an das Versorgungswerk zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Durch die nachgelagerte Besteuerung werden Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstgrenzen in der Anwartschaftsphase von der Steuer freigestellt. Dafür ist das Ruhegeld später höher zu versteuern. Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert.
Welchen freiwilligen Beitrag können Sie entrichten?
Sie können die Höhe der freiwilligen Beiträge bis zu den satzungsgemäßen Höchstbeiträgen (§ 19 der Satzung) selbst bestimmen. Der maximale jährliche freiwillige Beitrag beträgt bis zum Kalenderjahr, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird EUR 13.572, ab dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, EUR 6.792. Im letzten Jahr der aktiven Mitgliedschaft können freiwillige Beiträge nur noch anteilig für die Monate bis zum Beginn des Ruhegeldbezugs gezahlt werden.
Bis wann muss die Überweisung erfolgen?
Freiwillige Beiträge können nur für das laufende Jahr geleistet werden. Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung bis zum 31.12.2025 auf unserem Konto eingegangen sein. Spätere Wertstellungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Überweisen Sie daher rechtzeitig bis 23.12.2025, um bei bankbedingten Verzögerungen keine Nachteile zu erleiden.
Nennen Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte Ihre Mitgliedsnummer und vermerken „Freiwillige Beiträge für 2025“. So ist sichergestellt, dass Ihre Zahlung wunschgemäß zugeordnet und verbucht werden kann.
Unsere Bankverbindung:
Hessische Zahnärzte-Versorgung
VW der LZKH K.d.ö.R.
BIC DAAEDEDDXXX
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Alternativ können Sie das Onlineformular Freiwillige Beitragszahlung aus dem Portal oder das Formular Freiwillige Beitragszahlung (PDF-Download) verwenden.
Für Fragen steht Ihnen Ihr HZV-Team gerne zur Verfügung.
Investieren Sie in Ihre Zukunft und nutzen Sie die Steuer-Sonderausgaben durch freiwillige Beitragszahlung an Ihre Hessische Zahnärzte-Versorgung.