In jüngster Zeit häuften sich Pressemitteilungen, dass einige Versorgungswerke 2024 unter erheblichen Abschreibungen auf bestimmte Investments oder Anlageklassen zu leiden haben.
Die HZV ist nicht betroffen! Die meisten Rückfragen erhielten wir auf folgende Meldung:
Insolvenz von deutscher Versicherung – Hauptinvestor ist die Berliner Zahnärzteversorgung
Frankfurt – Seit einigen Wochen erschüttert die Insolvenz der Versicherungsfirma ELEMENT Insurance AG die Branche. (…) Die Insolvenz betrifft nicht nur die Versicherten direkt. Laut dem Fachportal Versicherungsbote sind auch die Renten vieler Menschen betroffen. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammern Berlin, Bremen und Brandenburg ist als Hauptinvestor bei der insolventen Firma gelistet. Beiträge von etwa 10.000 pflichtversicherten Zahnärzten flossen teilweise in die Element-Versicherung. 2023 erhöhte das Versorgungswerk seinen Anteil auf 80 Prozent, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete (Frankfurter Rundschau 31.01.2025, 04:52 Uhr online).
Hessische Zahnärzte-Versorgung ist nicht an Element-Versicherung oder Benko beteiligt.
Es war eine wohlbedachte aktive Unternehmensentscheidung der HZV-Verantwortlichen keine solchen Beteiligungen, wie z.B. bei der Element-Versicherung oder bei René Benkos SIGNA Holding einzugehen.
HZV hat keine Mezzanine-Investments und keine Immobilien-Projektentwickler Investments.
Möglichen Renditen, die dort erzielbar gewesen wären, standen und stehen hohe Risiken entgegen, wie sich dann auch oftmals zeigt. Daher haben wir uns aktiv gegen Mezzanine-Kapital und gegen die Finanzierung von Immobilien-Projektentwicklern entschieden. Deshalb sind wir auch hier nicht von Abschreibungen betroffen.
Pauschalierungen in der Presse sind unzutreffend für die HZV.
In der Presse-Berichterstattung wird pauschal versucht, den Eindruck zu erwecken, alle Versorgungswerke hätten in der Negativzinsphase in solche Anlagen investiert. Dies stimmt nicht!
Schon in der Vergangenheit hatten wir keine Verluste bei ABS-Strukturen, bei CDS, bei direkten Beteiligungen oder bei cum ex-Geschäften. Weil wir nicht in diese Finanzinstrumente investiert haben. Auch dies waren damals richtige aktive Entscheidungen der HZV.
Nicht jede Abschreibung ergibt einen Verlust in gleicher Höhe – faire Betrachtung nötig.
Aber wer heute bei Mezzanine-Investments dabei ist, muss damit nicht zwangsläufig Verluste gemacht haben. Zum einen mag es Investments geben, die von den aktuellen Wertminderungen nicht betroffen sind. Zum anderen sind Fälle denkbar, bei denen später wieder Wertzuwächse – und damit Zuschreibungen – erfolgen können. Zudem sind in der Vergangenheit mit diesen Anlagen bei anderen Versorgungswerken Gewinne gemacht worden, die mancher Investor nun innerlich gegenrechnet. Aber das Handelsblatt weist zu Recht auf das hohe Risiko von z.B. Mezzanine-Kapital hin, so dass hier Abschreibungen z. Zt. oft auch reale Verluste sind oder werden.
Fazit => Die HZV hat keine Abschreibungen in den genannten Bereichen, weil: